Was bedeutet Strafzoll?

Was sind eigentlich Strafzölle? Der Begriff wird immer präsenter. Dies ist nicht zuletzt dem Umstand geschuldet, dass die internationalen Handelsbeziehungen derzeit angespannt sind und viel über „Strafzölle“ gesprochen und berichtet wird.

Gibt es Strafzölle überhaupt?

Rein juristisch betrachtet gibt es den Begriff des „Strafzolls“ im wörtlichen Sinne aber gar nicht, denn die Begriffe „Zoll“ und „Strafe“ synonym zu verwenden stellt eigentlich schon einen Widerspruch in sich dar.

Bei Zöllen handelt es sich im allgemeinen nicht um Strafen, sondern lediglich um Abgaben, die bei bestimmten Warenbewegungen über die Staatsgrenzen )(Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr) erhoben werden, ohne dass es sich dabei um ein Entgelt für eine Leistung der Verwaltung handelt (Abgrenzung zur Gebühr) und ohne dass inländische Waren mit einer gleichartigen Abgabe belastet werden (Abgrenzung zur Verbrauchssteuer). Mit diesen Abgaben wollen die Staaten Einführer beziehungsweise Importeure von Waren aber keines falls bestrafen, sondern lediglich die heimische Wirtschaft schützen.

Wenn der Begriff der „Strafzölle“ verwendet wird, dann versteht man darunter vermutlich eher „Antidumpingzoll„, „Ausgleichszoll“ oder „Drittlandszoll„. All diesen Zöllen ist dabei gemeinsam, dass es sich bei Ihnen um reine, einfache Importzölle ohne jeden bestrafenden Charakter handelt.

  • Drittlandszoll fällt grundsätzlich für Einfuhren von Waren aus Drittländern der Union an, es sei denn die Union hat ein entsprechendes Abkommen mit Staaten geschlossen – nach dem Meistbegünstigungsprinzip soll der Drittlandszollsatz grundsätzlich für alle Drittländer der gleiche sein. Jedem Staat soll diskrimminierungsfrei grundsätzllich die gleiche „günstigste Behandlung“ zu kommen. Drittlandszoll knüpft demnach allein an die Herkunft und den Ursprung von Waren an
  • Antidumpingzoll dient dazu Dumpingpreise auszugleichen und die Wirtschaftszweige der Europäischen Union zu schützen
  • Ausgleichzoll dient dazu den Import staatlich subventionierter Waren aus Drittländern zu verteuern und hat ebenfalls das Ziel die Wirtschaftszweige der Union zu schützen

 

US-amerikanische Sicht auf Strafzölle

Der Begriff des Strafzolls ist in der letzten Zeit so populär geworden, weil der US-amerikanische Präsident Donald Trump vermehrt solche Zölle auf Waren und Produkte anderer Länder erhoben hat. Letztlich sind auch Trumps Zölle aber tatsächlich nichts anderes als gewöhnliche Importzölle. Der Präsident wiederholt dabei betont, dass die Erhebung seiner Zölle zwingend notwendig sei, um die Wirtschaft der Vereinigten Staaten von Amerika zu schützen. Tatsächlich gestaltet sich die Situation wohl aber eher so, dass diese Strafzölle nicht vorrangig zum Schutze der eigenen Wirtschaft eingesetzt werden, sondern bei ihnen vielmehr die rein politische Wirkkraft im Vordergrund steht.  Von daher könnte man sagen, dass „Strafzölle“ – anders als Antidumping-, Ausgleichs- oder Drittlandszölle, daher auch eher ein Instrument der Außenpolitik, als ein Instrument der Wirtschaftspolitik sind.

Ihnen wohnt ein nicht unbeachtliches Drohpotential inne. Sie bewirken, dass nach der Einfuhr die Waren- und Dienstleistungspreise um den entsprechenden Strafzollsatz ansteigen und sich der Preis für den Endabnehmer der Waren somit erhöht. Durch die Erhöhung des Endabnehmerpreises geht die Nachfrage nach dem Produkt im Inland zurück. Durch die sinkende Nachfrage verringert sich dann auch das Importvolumen und dadurch wiederrum das Exportvolumen. Je höher das Importvolumen der mit Strafzöllen belegten Waren ist, desto größer ist damit auch das Drohpotential.

Gegenwärtig ist der Welthandel permanent mit der Erhebung von „Strafzöllen“ konfrontiert. Ein aktuelles Beispiel sind die Strafzölle der Vereinigten Staaten von Amerika auf Stahl (25%) und Aluminium (10%). Diese Extragebühren sind eine Art Strafgebühr dafür dass US-amerikanische Firmen diese Produkte nicht von heimischen Herstellern, sondern von externen Herstellern beziehen. Hiervon hat sich die Regierung der USA Vorteile für die eigene Wirtschaft versprochen. Präsident Trump droht auch immer wieder mit der Erhebung neuer Strafzölle auf weitere Produkte der Europäischen Union.

Ob die Erhebung von Strafzöllen im übrigen überhaupt zulässig ist, ist eine andere Frage. Rechtsgrundlage für den Erlass der amerikanischen Strafzölle ist der sogenannte „Trade Expansion Act“ von 1962, der die Regulierung der Einfuhr von Waren regelt, die in solchen Mengen in die Vereinigten Staaten von Amerika strömen, dass hierdurch die nationale Sicherheit gefährdet ist. Die amerikanischen Strafzölle könnten aber möglicherweise gegen geltendes Recht der Welthandelsorganisation (WTO) verstoßen.

Auf Strafzölle antworten betroffene Staaten oft mit der Erhebung von „Vergeltungszöllen“. Auch die Europäische Union hat auf die Erhebung der Strafzölle auf europäischen Stahl und Aluminium mit Vergeltungszöllen reagiert und erhebt nun zusätzliche Gebühren auf Motorräder und Erdnussbutter amerikanischen Ursprungs.

Sie sehen also: „Strafzoll“ gehört in die Kategorie der Drohmittel im Rahmen von Handelsstreitigkeiten und ist mit Antidumpingzoll, Ausgleichszoll und Drittlandszoll nur bedingt vergleichbar, auch wenn die Begriffe oft synonym verwendet werden.