Ebenso wie auf Stahlprodukte mit dem Ursprung in der Volksrepublik China erhebt die Europäische Union auch auf diverse chinesische Waren aus Edelstahl Antidumpingzölle.
Auch über einige laufende Maßnahmen in Bezug auf Edelstahlprodukte möchten wir Ihnen nachfolgend einen ersten Überblick verschaffen.
Nahtlose Rohre aus rostfreiem Stahl
Mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1331/2011 hat die Europäische Union endgültige Antidumpingzölle auf die Einfuhr bestimmter nahtloser Rohre aus rostfreiem Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeführt. Vorausgegangen war zunächst die Einleitung einer Antidumpinguntersuchung am 30. September 2010 auf Antrag des „Defence Committee of the seamless stainless steel tubes industry of the European Union“ und die Erhebung vorläufiger Antidumpingzölle mit der Verordnung (EU) Nr. 627/2011.
Von den endgültigen Antidumpingzöllen sind chinesische Waren betroffen, die derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht werden:
- 7304 11 00
- 7304 22 00
- 7304 24 00
- ex 7304 41 00
- 7304 49 10
- ex 7304 49 93
- ex 7304 49 95
- ex 7304 49 99
- ex 7304 90 00
Die Antidumpingzölle wurden grundsätzlich auf eine Höhe von 71,9% festgesetzt, wobei für die Einfuhren einiger Hersteller unternehmensbezogene Ausnahmen gelten. Die Antidumpingzölle werden seit dem 21. Dezember 2011 erhoben und sollten zunächst am 21.12.2016 auslaufen.
Am 02.04.2016 kam die Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union das bevorstehende Außerkrafttreten der Antidumpingmaßnahmen bekannt. Daraufhin leitete die Kommission am 10. Dezember 2016 eine entsprechende Auslaufüberprüfung ein, im Zuge derer sie zu dem Ergebnis gekommen kam, dass zum Schutz des Europäischen Wirtschaftszweigs die Aufrechterhaltung von Antidumpingmaßnahmen notwendig sei. Mit Durchführungsverordnung (EU) 2018/330 wurden daher erneut endgültige Antidumpingzölle eingeführt. Planmäßig werden die Maßnahmen frühstens am 06. März 2023 auslaufen.
Kaltgewalzte Flacherzeugnisse aus nicht rostendem Stahl
Seit dem 28.08.2015 erhebt die Europäische Union endgültige Antidumpingzölle auf die Einfuhren von kaltgewalzten Flacherzeugnissen aus nicht rostendem Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China. Rechtsgrundlage für die Erhebung ist die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1429 der Europäischen Kommission.
Der Antidumingzollsatz wurde dabei grundsätzlich auf 25,3% festgelegt, wobei im Einzelnen wieder unternehmensbezogene Ausnahmefestsetzungen gelten.
Von den Antidumpingzöllen sind Waren betroffen, die derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht werden:
- 7219 31 00
- 7219 32 10
- 7219 32 90
- 7219 33 10
- 7219 33 90
- 7219 34 10
- 7219 34 90
- 7219 35 10
- 7219 35 90
- 7220 20 21
- 7220 20 29
- 7220 20 41
- 7220 20 49
- 7220 20 81
- 7220 20 89
Mit einem Auslaufen der Maßnahme ist frühstens am 28. August 2020 zu rechnen.
Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücke
Endgültige Antidumpingzölle wurden durch die Union auch auf die Einfuhren bestimmter Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke aus nicht rostendem Stahl zum Stumpfschweißen, auch als Fertigwaren, mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeführt. Zugrunde liegende Rechtsgrundlage ist die Durchführungsverordnung (EU) 2017/141 der Europäischen Kommission. Die Antidumpingzölle werden seit dem 27. Januar 2017 erhoben. Es wurde ein Antidumpingzollsatz in einer grundsätzlichen Höhe von 64,9% erhoben, unternehmensbezogene anderweitige Festsetzungen können der Durchführungsverordnung entnommen werden.
Von den Maßnahmen betroffen sind Waren, die momentan unter folgenden KN-Codes eingereiht werden:
- ex 7307 23 10
- ex 7307 23 90
Mit einem Außerkrafttreten der Maßnahme ist frühstens am 27. Januar 2022 zu rechnen.
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