Häufige Fragen zu Antidumpingzöllen

Sie haben Fragen zu Antidumpingzöllen? Hier beantworten wir Ihnen häufige Fragen rund um das Thema Zollrecht und Antidumpingzölle. Die Texte erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen auch nur der ersten Orientierung. Unsere FAQ ersetzen allerdings keine individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt im Zollrecht. Bitte bedenken Sie auch, dass mitunter wöchentlich neue Antidumpingzölle durch die EU eingeführt werden können und daher vor jeder einzelnen Einfuhr geprüft werden muss, ob das eigene Produkt mit Antidumpingzöllen belegt ist. Im Zweifel sollten Sie Ihren Spediteur oder einen Experten im Zollrecht befragen.

  1. Gibt es ein Beispiel für Antidumpingzoll?
  2. Gibt es eine Antidumping-Warenliste?
  3. Was bedeutet Strafzoll?
  4. Was regelt die Antidumping-Grundverordnung?
  5. Wie erfolgt die Antidumpingzoll-Berechnung?
  6. Wie hoch ist der Strafzoll?
  7. Definition: Strafzoll
  8. Wer muss Strafzoll bezahlen?
  9. Antidumping – welche Länder sind betroffen?
  10. Endgültiger und vorläufiger Antidumpingzoll – was ist der Unterschied?
  11. Ausgleichszoll und Antidumpingzoll – was ist der Unterschied?

Ist eine Frage in den FAQ unbeantwortet geblieben?

Wenn Sie Ihre Frage nicht in den FAQ wiedergefunden haben, können Sie sich gerne persönlich von uns beraten lassen. Bitte beachten Sie, dass wir in der Regel aber weitere Informationen zu Ihrem Produkt benötigen, wenn wir überprüfen sollen, ob Antidumpingzölle anfallen. Sofern Sie eine Erstberatung oder zweite Meinung von unserer Kanzlei wünschen, wenden Sie sich gerne direkt an uns per E-Mail oder telefonisch. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen!