Bereits seit geraumer Zeit erhebt die Europäische Union Antidumping- und Ausgleichszölle auf bestimmte Stahlprodukte aus China. Nachfolgend möchten wir Ihnen einen Überblick über einige mit laufenden Maßnahmen belegten Stahlprodukte verschaffen.
Kaltgewalzte Flacherzeugnisse
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1328 vom 29. Juli 2016 hat die Europäische Union einen endgültigen Antidumpiungzoll auf Einfuhren flachgewalzter Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl beliebiger Breite, kaltgewalzt, weder plattiert noch überzogen, nur kaltgewalzt eingeführt. Sie gelten seit dem 04. August 2016, mit einem Auslaufen der Maßnahme ist frühstens am 04. August 2021 zu rechnen.
Der Erhebung endgültiger Antidumpingzölle war die Einleitung einer Antidumpinguntersuchung am 14. Mai 2015 auf Antrag des Europäischen Stahlverbandes (Eurofer) vorausgegangen.
Betroffen sind dabei Waren unter den folgenden KN-Codes:
- ex 7209 15 00
- 7209 16 90
- 7209 17 90
- 7209 18 91
- ex 7209 18 99
- ex 7209 25 00
- 7209 26 90
- 7209 27 90
- 7209 28 90
- 7211 23 30
- ex 7211 23 80
- ex 7211 29 00
- 7225 50 80
- 7226 92 00
Die folgenden Warentypen sind von der Definition der betroffenen Ware ausgenommen:
- Elektrobleche aus Eisen oder nicht legiertem Stahl beliebiger Breite, kaltgewalzt, weder plattiert noch überzogen, nur kaltgewalzt, auch in Rollen (Coils), beliebiger Dicke
- Schwarzbleche aus Eisen oder nicht legiertem Stahl beliebiger Breite, kaltgewalzt, weder plattiert noch überzogen, in Rollen (Coils), mit einer Dicke von weniger als 0,35mm, geglüht
- flachgewalzte Erzeugnisse aus anderem legiertem Stahl beliebiger Breite, aus Silicium-Elektrostahl, und
- flachgewalzte Erzeugnisse aus legiertem Stahl, nur kaltgewalzt aus Schnellarbeisstahl
Es gilt grundsätzlich ein Antidumpingzollsatz in Höhe von 22,1%, es bestehen jedoch unternehmensbezogene Ausnahmen.
Korrosionsbeständige Stähle
Mit Durchführungsverordnung (EU) 2018/186 hat die Kommission endgültige Antidumpingzölle auf die Einfuhren flachgewalzter Erzeugnisse aus Eisen oder legiertem oder nicht legiertem Stahl; aluminiumberuhigt; schmelztauchbeschichtet mit Zink und/ oder Aluminium, jedoch nicht mit anderen Metallen; chemisch passiviert; mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,015 GHT bis 0,170 GHT, einem Aluminiumgehalt von 0,015 GHT bis 0,100 GHT, einem Niobgehalt von 0,045 GHT oder weniger, einem Titangehalt von 0,010 GHT oder weniger sowie einem Vanadiumgehalt von 0,010 GHT oder weniger; aufgerollt, als auf Länge geschnittene Bleche und als Schmalband („narrow strip“) angeboten, eingeführt.
Die folgenden Waren sind dabei ausgenommen:
- Erzeugnisse aus nicht rostendem Stahl, aus Silicium-Elektrostahl und aus Schnellarbeitsstahl
- nur warm- oder kaltgewalzte Erzeugnisse
Die betroffenen Waren werden derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht:
- ex 7210 41 00
- ex 7210 49 00
- ex 7210 61 00
- ex 7210 69 00
- ex 7212 30 00
- ex 7212 50 61
- ex 7212 50 69
- ex 7225 92 00
- ex 7225 99 00
- ex 7226 99 30
- ex 7226 99 70
Die endgültigen Antidumpingzölle werden seit dem 08. Februar 2018 erhoben. Grundsätzlich beträgt der Antidumpingzollsatz dabei 27,9%. Allerdings gibt es diesbezüglich unternehmensbezogene Ausnahmen. Mit einem Auslaufen der Maßnahme ist frühstens am 08. Februar 2023 zu rechnen.
Warmgewalzte Flacherzeugnisse
Mit der Durchführungsverordnung (VO) 2017/1795 hat die Europäische Union endgültige Ausgleichszölle auf die Einfuhren bestimmter warmgewalzter Flacherzeugnisse, aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl mit Ursprung mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeführt. Die Ausgleichszölle werden seit dem 09. Juni 2017 erhoben.
Die betroffenen Waren werden bisher unter den folgenden KN-Codes eingereiht:
- 7208 10 00
- 7208 25 00
- 7208 26 00
- 7208 27 00
- 7208 36 00
- 7208 37 00
- 7208 38 00
- 7208 39 00
- 7208 40 00
- 7208 52 10
- 7208 52 99
- 7208 53 10
- 7208 53 90
- 7208 54 00
- 7211 13 00
- 7211 14 00
- 7211 19 00
- ex 7225 19 10
- 7225 30 90
- ex 7225 40 60
- 7225 40 90
- ex 7226 19 10
- 7226 91 91
- 7226 91 99
Die endgültigen Ausgleichszölle werden grundsätzlich in einer Höhe von 35,9% erhoben, wobei unternehmensbezogene Ausnahmen gelten. Mit einem Wegfall der Ausgleichszölle ist frühstens am 09. Juni 2022 zu rechnen.
Organisch beschichtete Stahlprodukte
Mit Durchführungsverordnung (EU) Nr. 214/2013 des Rates hat die Europäische Union endgültige Antidumpingzölle und mit Durchführungsverordnung (EU) Nr. 215/2013 endgültige Ausgleichszölle auf die Einfuhren bestimmter organisch beschichteter Stahlerzeugnisse mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeführt.
Die betroffenen Waren werden derzeit unter die folgenden KN-Codes eingereiht:
- ex 7210 70 80
- ex 7212 40 80
- ex 7225 99 00
- ex 7226 99 70
Der endgültige Antidumpingzollsatz wurde dabei auf grundsätzlich 13,6% festgesetzt – es bestehen unternehmensbezogene Ausnahmen. Ein Auslaufen der Antidumpingzölle war für den 13. Juni 2017 vorgesehen, am 14. März 2018 wurde eine Auslaufüberprüfung der Kommission eingeleitet.
Die endgültigen Ausgleichszölle werden derzeit grundsätzlich in einer Höhe von 44,7 % erhoben. Unternehmensbezogene Abweichungen hiervon können der Verordnung entnommen werden. Ein Auslaufen der Ausgleichszölle war für den 14. Juni 2017 vorgesehen, am 14. März 2018 wurde allerdings eine Auslaufüberprüfung eingeleitet.
Nahtlose Rohre aus Eisen oder Stahl
Seit dem 12. Mai 2017 erhebt die Union endgültige Antidumpingzölle auf die Einfuhr bestimmter nahtloser Rohre aus Eisen (ausgenommen Guseisen) oder Stahl (ausgenommen nichtrostendem Stahl) mit kreisförmigem Querschnitt und einem Außendurchmesser von mehr als 406,4 mm. Die Zölle waren durch die Durchführungsverordnung (EU) 2017/804 der Kommission eingeführt worden.
Die betroffenen Waren werden derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht:
- 7304 19 90
- ex 7304 29 90
- 7304 39 98
- 7304 59 99
Der Antidumpingzollsatz wurde, mit Ausnahme unternehmensbezogener besonderer Prozentsätze grundsätzlich auf 54,9% festgesetzt. Mit einem Auslaufen der aktuellen Maßnahme ist frühstens am 12. Mai 2022 zu rechnen.
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