Ausgleichszoll und Antidumpingzoll – ist das etwa das gleiche? Die Antwort auf diese Frage ist vergleichsweise einfach: Nein. Ausgleichs- und Antidumpingzölle sind zwei unterschiedliche Instrumente die zur Lösung zweier verschiedener Probleme eingesetzt werden. Die beiden Maßnahmen werden nur selten gleichzeitig auf Waren eingeführt. Es hat allerdings vereinzelt Fälle gegeben, in denen Waren durch die Union sowohl mit Ausgleichs- als auch mit Antidumpingzöllen belegt worden waren. Dies war beispielsweise bei Waren mit Ursprung in der Volksrepublik China bereits der Fall.
Was Ausgleichszölle bezwecken
Was „Ausgleichszölle“ sind, kann eigentlich schon am Wortlaut des Begriffes erklärt werden. Ausgleichszölle sind Zölle, die einen bestimmten Vorteil von aus Drittländern in die EU importierenden Ausführern ausgleichen sollen. Auszugleichen werden dabei Subventionen die Hersteller von Waren in ihrem Produktionsland erhalten, sie werden daher häufig auch als „Antisubventionsmaßnahmen“ umschrieben.
Bei Ausgleichszöllen handelt es sich grundsätzlich erst einmal um gewöhnliche Importzölle, die mit Grenzübertritt der Ware in den Raum der Europäischen Union zusätzlich anfallen. Ein Ausgleichzoll kann erhoben werden, um eine Subvention auszugleichen, die mittelbar oder unmittelbar für die Herstellung, die Produktion, die Ausfuhr oder die Beförderung einer Ware gewährt wird, deren Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr eine Schädigung verursacht. Der Ausgleichszoll soll dann den Import der subventionierten Waren in die Union verteuern, was dann wiederum nach sich zieht, dass der Import dieser Waren in die Union für die Hersteller weniger attraktiv wird und die Importzahlen insgesamt sinken.
Die Einführung von Ausgleichszöllen richten sich nach den Regeln des internationalen Handelsrechts der WTO. Einem Staat ist es nach den Regelungen des internationalen Handelsrecht möglich zulässiger Weise Ausgleichszölle zu erheben, wenn durch die staatlichen Exportsubventionen eines Drittlandes:
- ein Wirtschaftszweig der Union bedeutend geschädigt wird oder
- von einer solchen Beschädigung bedroht ist oder
- dadurch die Errichtung eines Wirtschaftszweiges erheblich verzögert wird
Rechtsgrundlage der Europäischen Union für die Erhebung von Ausgleichszöllen ist die Antisubventions-Grundverordnung (EU) Nr. 597/2009 des Rates.
Warum Antidumpingzölle notwendig sind
Antidumpingzölle hingegen gleichen keine staatliche Subventionierung von Herstellern aus Drittländern aus, sondern werden erhoben um dem eigens durch die Hersteller initiierten Preisdumping entsprechend entgegen zu treten. Dem Preisdumping gehen aber keine staatlichen Subventionen voraus, die Gründe hierfür sind vielfältig. So kann etwa Preisdumping auftreten, wenn in einem Land die Standort- und Produktionsfaktoren besser sind und die Hersteller aus diesem Grund in der Lage sind größere Warenmengen, in geringerer Zeit und zu einem geringeren Preis zu produzieren. Diese Faktoren ermöglichen es ihnen dann ihre Produkte zu einem extrem niedrigen Preis in die Europäische Union einzuführen, wobei die Preise solche Europäischer Hersteller dann um ein vielfaches unterschreiten. Europäische Hersteller können dann weniger Waren umsetzen, ihr Marktanteil sinkt und der Wirtschaftszweig der Union wird dadurch insgesamt geschädigt.
Antidumpingzölle werden nun erhoben, um genau die aufgetretene Dumpingspanne auszugleichen. Rechtsgrundlage der Europäischen Union für die Erhebung von Antidumpingzöllen ist die Antidumping-Grundverordnung (EU) Nr. 2016/136.
Was sich festhalten lässt
Beide Instrumente sind im Hinblick auf die derzeitigen Herausforderungen des internationalen Handelsgeschehens in ihrer Bedeutung extrem wichtig geworden. Gemeinsam ist ihnen dabei, dass sie beide dem Ausgleich einer Schädigung der Wirtschaftszweige der Europäischen Union dienen und damit Europäische Hersteller vor einem nicht durchhaltbaren Wettbewerb schützen.
In dem Fall der Antisubventionszölle werden dabei Vorteile von Herstellern aus Drittländern ausgeglichen, die ihren Ursprung in einer staatlichen Exportsubvention haben, während bei den Antidumpingzöllen reines Preisdumping der Hersteller ausgeglichen wird.