Gibt es ein Beispiel für Antidumpingzoll?

Der Begriff „dumping“ kommt aus dem Englischen und meint sinngemäß die Ausfuhr von Waren zu „Schleuderpreisen“. Von der Europäischen Union sind zahlreiche Waren mit Antidumpingzöllen belegt. Viele dieser Waren begegnen uns dabei sogar regelmäßig im Alltag. So werden Antidumpingzölle derzeit etwa auf Bügelbretter, auf Biodiesel oder auch auf haltbargemachte Zitrusfrüchte bestimmten Ursprungs erhoben.

Das medial präsenteste Beispiel sind wohl die Antidumpingzölle die von der Europäischen Union auf Waren chinesischen Ursprungs eingeführt wurden. Zu nennen sind hier, nur auszugsweise, etwa die Antidumpingzölle auf chinesischen Stahl und Edelstahl oder solche auf Keramik und E-Bikes.

Anhand der eingeführten Antidumpingzölle auf Fahrräder chinesischen Ursprungs möchten wir Ihnen den Prozess und die Auswirkungen Hinter der Erhebung von Antidumpingzöllen einmal in Kürze verdeutlichen:

Jahrelang drängt eine Flut von Fahrrädern chinesischen Ursprungs auf den Europäischen Markt. Innerhalb eines kurzen Zeitraumes stiegen die Einfuhrzahlen chinesischer Importeuere dann derart an, dass der Marktanteil chinesischer Produkte auf dem europäischen Markt extrem groß wurde. Problematisch an den erhöhten Einfuhrzahlen ist dabei, dass die chinesischen Hersteller ihre Produkte zu extrem günstigen Preisen anbieten konnten. Gleichzeitig sank dadurch aber die Nachfrage nach Fahrrädern europäischen Ursprungs, denn die Unionshersteller waren nicht in der Lage ihre Preise auf das Niveau der chinesischen Importeure herunterzufahren.

Um der Gefahr der nachhaltigen Schädigung für die Wirtschaftszweige der Europäischen Union entgegenzuwirken, entschied sich die Kommission nach einer entsprechenden Antidumpinguntersuchung schließlich dazu endgültige Antidumpingzölle auf Fahrräder chinesischen Ursprungs einzuführen. Betroffen sind dabei die Warentarifnummern 87 12 00 30 und 87 12 00 70.

Durch die Erhebung von Antidumpingzöllen soll die sogenannte Dumpingspanne ausgeglichen werden. Neben den sowieso anfallenden Drittlandszöllen in Höhe von 14% und der Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19%, müssen Importeure die Fahrräder aus China in die Europäische Union einführen nun zusätzlich Antidumpingzölle in Höhe von 48,5% zahlen. Die Höhe der Einfuhrabgaben kann mitunter dann schnell genauso groß sein wie der eigentliche Zollwert der Fahrräder, wie wir Ihnen bereits in einem Beispiel zur Antidumpingzoll-Berechnung aufgezeigt haben. Den chinesischen Importeuren ist es dadurch in der Regel nicht mehr möglich ihre extrem niedrigen Preise zu halten ohne dabei dauerhaft Verluste hinnehmen zu müssen.

Teilweise sehen die entsprechenden Verordnungen Befreiungen bestimmter Importeure von den Antidumpingzöllen vor. In unserem Beispiel der chinesischen Fahrräder ist aber nur ein chinesischer Hersteller gänzlich von den Antidumpingzöllen befreit, für drei weitere gelten geringere Zollsätze.

 

Tipp: Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesen Ausführungen nur um Beispiele handelt. Inzwischen ist eine Vielzahl von Waren durch die Europäische Union mit Antidumpingzöllen belegt worden. Sollten Sie also Waren aus Drittländern in die Union einführen wollen, sollten Sie unbedingt im Einzelfall zuvor prüfen, ob Ihre Waren mit einer entsprechenden Maßnahme belegt wurden.

 

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