Wie erfolgt die Antidumpingzoll-Berechnung?

Wie die Europäische Union die Höhe des Antidumpingzollsatzes ermittelt

Da die ausschließliche Aufgabe der Antidumpingzölle darin liegt die Dumpingspanne auszugleichen und für die Schaffung eines normalen Preisniveaus zu sorgen, erfolgt die Antidumpingzoll-Berechnung immer nach dem selben und durch die Antidumping-Grundverordnung festgelegten Muster.

Dumping liegt dabei immer dann vor, wenn der Preis einer Ware bei der Ausfuhr in die Europäische Union niedriger ist als der vergleichbare Preis einer gleichen Ware bei Verkäufen im Ausfuhrland. Genau diese Preisdifferenz soll ausgeglichen werden.

Der Dumpingsatz berechnet sich dann im Wesentlichen nach einem vierschrittigen Muster:

  1. Ermittlung des Normalwertes
  2. Ermittlung des Ausfuhrpreises
  3. Berichtigungen für Unterschiede, die die Vergleichbarkeit von Normalwert und Ausfuhrpreis beeinflussen
  4. Ermittlung der Dumpingspanne durch Vergleich des Normalwertes mit dem Ausfuhrpreis

Die Dumpingspanne entspricht dann dem Betrag, um den der Normalwert den Ausfuhrpreis übersteigt. Der Antidumpingzollsatz ist dann so zu wählen, dass genau dieser Differenzbetrag ausgeglichen wird. Er soll nicht höher, aber auch nicht niedriger sein.

Zunächst ist der der Berechnung zugrunde zulegende Normalwert der Ware zu ermitteln. Für die Ermittlung des Normalwert soll zunächst der im Herkunftsland für das gleiche Produkt zu zahlende Preis als Vergleichswert herangezogen werden. Dabei ist vorrangig auf diejenigen Preise abzustellen, die von dem konkreten Hersteller bzw. Ausführer den Käufern im Ausfuhrland in Rechnung  gestellt wird.

Problematischer ist die Ermittlung des Normalwertes allerdings, wenn die betreffende Ware vom Ausführer im Inlandsmarkt des Ausfuhrland weder hergestellt noch verkauft wird. Ebenso ist es denkbar, dass der Inlandsmarkt als Vergleichsgrundlage schlicht nicht taugt, weil von der entsprechenden Ware schlicht zu geringe Mengen umgesetzt werden. In einem solchen Fall müssen andere repräsentative Größen gefunden werden anhand derer sich ein vergleichstauglicher Normalpreis bestimmen lässt. Hierfür können beispielsweise die Inlandspreise für ähnliche Produkte anderer Verkäufer oder Hersteller ermittelt werden.

Unter Umständen kann es aber auch sein, dass der Vergleich mit ähnlichen Produkten nicht zu zielführenden Ergebnissen führt. Dann muss der Normalwert der Ware anhand der Herstellungskosten im Ursprungsland berechnet werden. Hier wird dann im Rahmen einer betriebswirtschaftlichen Vollkostenrechnung unter Einbeziehung auch sämtlicher Verwaltungs- und Betriebskosten und einem Gewinnzuschlag ein Absatzpreis berechnet.

Im Falle von Einfuhren aus Ländern ohne Marktwirtschaft erfolgt die Ermittlung des Normalwertes auf der Grundlage des Preises oder des rechnerisch ermittelten Wertes in einem Drittland mit Marktwirtschaft oder des Preises, zu dem die Waren aus einem solchen Drittland in andere Länder ausgeführt wird, oder falls auch dies nicht möglich ist, auf jeder anderen angemessenen Grundlage.

Nachdem der Normalpreis berechnet wurde, muss dann in einem zweiten Schritt der Ausfuhrpreis als Vergleichselement ermittelt werden. Der Ausfuhrpreis ist dabei der bei der Ausfuhr der Ware in die Europäische Union tatsächlich gezahlt oder zu zahlende Preis. Falls es keinen festen Ausfuhrpreis geben sollte, so ist dieser hilfsweise anhand des Wertes des Weiterverkaufs der Ware an den ersten vom Hersteller bzw. Ausführer unabhängigen Käufer zu errechnen.

Falls die Waren nicht an einen unabhängigen Käufer weiterverkauft werden sollen, so hat die Ermittlung des Ausfuhrpreises hilfsweise jedenfalls auf einer anderen angemessenen Grundlage zu erfolgen. Die Antidumping-Grundverordnung legt sich dabei aber nicht auf bestimmte angemessene Grundlagen fest, sondern lässt die Wahl der angemessenen Grundlage bewusst offen.

 

Wie Sie die Summe der von Ihnen zu zahlenden Antidumpingzollsätze ermitteln

Um die konkrete Höhe der von Ihnen bei der Einfuhr zu zahlenden Antidumpingzollsätze zu berechnen, entnehmen Sie am einfachsten den auf die oben dargestellte Weise von der Union festgelegten Antidumpingzollsatz dem Elektronischen Zolltarif der deutschen Zollverwaltung (EZT).  Im EZT werden tagesaktuell für jede Warennummer sämtliche Maßnahmen der Europäischen Union hinterlegt. Über die Eingabe der Tarifnummer und des Ausfuhrlandes Ihrer Waren kommen Sie in einen Maßnahmenkatalog in welchem dann zugleich auch der zusätzlich von Ihnen zu zahlende Antidumpingzollsatz in Prozent hinterlegt ist. Dieser Prozentsatz wird neben den sowieso anfallenden Einfuhrabgaben zusätzlich erhoben. Um die Höhe der zusätzlichen Antidumpingzölle zu berechnen, müssen Sie den Zollwert Ihrer Ware nehmen und ihn mit dem erhobenen Antidumpingzollsatz multiplizieren.

 

[callout]Zur Verdeutlichung ein Beispiel:

Der deutsche Importeur A führt Fahrräder mit dem Ursprungsland China in die Europäische Union ein und möchte diese Fahrräder dann in Deutschland weiter an einen Fahrradgroßhandel verkaufen. Die Fahrräder weisen einen Ab-Werk-Rechnungspreis in Höhe von 10.000€. Der Importeur fragt sich wie hoch die von ihm zu zahlenden Einfuhrabgaben nun insgesamt sind. Es fallen dabei Drittlandszoll in Höhe von 14%, die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19% und Antidumpingzölle in Höhe von 48,5% an. Insgesamt werden für den Importeur bei der Einfuhr der Fahrräder also insgesamt Einfuhrabgaben in Höhe von 9.773, 40€ fällig.

 

 

Berechnungsschritt Einbezogene Werte Betrag
Ermittlung des Zollwertes Ab-Werk-Rechnungspreis 10.000€
+ Beförderungskosten bis in die Europäische Union 1.500€
  = Zollwert 11.500€
Berechnung des Zollbetrages Zollwert (11.500€) x Zollsatz (14%) = Zollbetrag 1.610€
Ermittlung des EUSt-Wertes Zollwert 11.500€
  + Zollbetrag 1.610€
  + Beförderungskosten innerhalb der Union 500€
  = Bemessungsgrundlage für die EuSt 13.610€
Berechnung des EUSt-Betrages EUSt-Wert (13.610€) x EUSt-Satz (19%) = EUSt-betrag 2.585,90€
Berechnung des Antidumping Zollsatzes Zollwert (11.500€) x Antidumpingzollsatz (48,5%) 5.577,50€
Höhe der Einfuhrabgaben insgesamt Zollbetrag (1.610€) + EUSt (2.585,90€) + Antidumpingzoll (5.577,50€) 9.773,40€

 

 

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